Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ihre besondere Sach- und Fachkunde durch Prüfungen und Referenzen nachgewiesen. Sie haben sich verpflichtet, sich ständig weiterzubilden und dies zu belegen sowie sich alle fünf Jahre einer Überprüfung zu unterziehen.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist gesetzlich geschützt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind in der GewO §36 geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden bevorzugt in Gerichtsverfahren herangezogen. Sie erstellen ihre Gutachten persönlich, weisungsfrei, unparteiisch und gewissenhaft.